Schlagwörter: Betriebsausflug
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Unternehmen buchte einen Kochkurs als Betriebsveranstaltung. Zwei Mitarbeiter hatten kurzfristig keine Lust mehr und kamen einfach nicht. Der Veranstalter berechnete trotzdem den vollen Preis für die gebuchten Teilnehmer. Das Finanzamt teilte die Gesamtkosten durch die tatsächlich erschienenen Teilnehmer -
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Früher galt einmal, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung „unüblich“ sind und damit in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Das ist vorbei. In den Verwaltungsrichtlinien heißt es nun: „Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an.“ (R 19.5 Abs. 3 Satz 2
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Die Kosten einer Betriebsveranstaltung (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) können Sie in unbeschränkter Höhe absetzen. Die Frage ist aber, ob die Mitarbeiter etwas versteuern müssen. Die Mitarbeiter müssen nichts versteuern, soweit die Kosten je Teilnehmer maximal 110 Euro brutto betragen.
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Betriebsausflüge kosten viel Geld - doch wenn Sie es richtig machen, kosten die Ausflüge wenigstens keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung. Häufig kursieren jedoch beim Chef und im Lohnbüro Irrtümer, die zu vermeidbaren Steuerzahlungen führen. Hier die häufigsten Irrtümer rund um
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