Schlagwörter: Brexit

Steuerkanzlei Gesierich

Großbritannien ist nicht mehr in der EU: was heißt das für Sie?

Dank des Übergangs-Abkommens zwischen EU und Großbritannien ändert sich zoll- und umsatzsteuertechnisch zunächst nichts. Als Ende der Übergangsfrist ist der 31. Dezember 2020 geplant. Das Austrittsabkommen sieht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit um wahlweise ein oder zwei Jahre vor. Die Verlängerung müsste
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Der Brexit bedroht alle britischen Limiteds in Deutschland

Die englische Limited war seit jeher ein Fremdkörper in unserem Rechts­system. Nun droht es Firmen in dieser Rechtsform in Deutschland, dass sie mit dem Wirksamwerden des Brexit ihre Niederlassungsfreiheit in Deutschland verlieren. Dann werden diese Gesellschaften in Deutschland nicht mehr
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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