Schlagwörter: Bruttolohn
Steuerkanzlei Gesierich
Es gibt allerlei Steuerbefreiungen und Möglichkeiten zur Steuerpauschalierung, die voraussetzen, dass die jeweilige Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. Typisches Beispiel: Kindergartenzuschüsse. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin könnte 100 Euro pauschalversteuerten Kindergartenzuschuss bekommen. Bis jetzt hat sie keinen. Die Firma
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Es gibt allerlei Steuerbefreiungen und Möglichkeiten zur Steuerpauschalierung, die voraussetzen, dass die jeweilige Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. Typisches Beispiel: Kindergartenzuschüsse. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin könnte 100 Euro pauschalversteuerten Kindergartenzuschuss bekommen. Bis jetzt hat sie keinen. Die Firma
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