Schlagwörter: E-Autos
Steuerkanzlei Gesierich
Steuererleichterung für E-Autos: Die Ein-Prozent-Regel wird bei Hybrid-Autos und teuren Elektroautos halbiert. Bei günstigen Elektroautos bis 60.000 Euro brutto beträgt sie sogar nur ein Viertel. Das gilt aber nur für die Lohn- und Einkommensteuer. Anders bei der Umsatzsteuer: Aus der
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Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wurde am 1. Juli 2016 im Bundesanzeiger verkündet und ist nun geltendes Gesetz. Die Maßnahmen im Einzelnen: Kaufprämie von 3.000 oder 4.000 Euro: Die Kaufprämie beträgt für rein elektrisch
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