Schlagwörter: elektronisches Fahrtenbuch

Steuerkanzlei Gesierich

Mangelhaftes Fahrtenbuch: Einzelbewertung trotzdem möglich

Fahrtenbücher werden oft fehlerhaft oder unsauber geführt. Und wenn ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist, fällt man wieder zurück auf die Ein-Prozent-Regel. Trotzdem kann man aber die Einzelbewertung von Fahrten ins Büro mit 0,002 Prozent je Einzelfahrt statt 0,03 Prozent vornehmen.
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Was ein elektronisches Fahrtenbuch können muss

Wer der Ein-Prozent-Regel entgehen will, muss ein Fahrtenbuch führen. Hier sind unzählige elektronische Varianten auf dem Markt, die zum Teil ins Auto eingebaut werden, zum Teil als App auf dem Smartphone genutzt werden. Das sind die Anforderungen: Es reicht hier
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