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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Rechnungen per E-Mail versenden möchten

Ihren Kunden dürfen Sie theoretisch nur dann Rechnungen per E-Mail statt auf Papier zusenden, wenn diese zustimmen. Diese Zustimmung kann entweder ausdrücklich erteilt werden, zum Beispiel mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Fax. Genauso möglich: Der Kunde stimmt zu durch
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Neue Betrugsmasche bei Rechnungsversand per E-Mail

Rechnungen können seit 2011 per E-Mail auch ohne komplizierte digitale Signatur versandt werden. Aus steuerlicher Sicht spricht auch nichts dagegen. Allerdings muss man ein großes Augenmerk auf die Sicherheit des E-Mail-Verkehrs legen. Denn raffinierte Betrüger mit EDV-Spezialwissen haben inzwischen folgende
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