Schlagwörter: Entfernungspauschale
Steuerkanzlei Gesierich
Mitarbeiter, die weit weg (über 20 Kilometer Entfernung) vom Betrieb wohnen und die Entfernungspauschale ansetzen, müssen seit 2021 so rechnen: Zahl der Arbeitstage mal 20 km mal 0,30 Euro PLUS Zahl der Arbeitstage x restliche Entfernungskilometer x 0,35 Euro. Die
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Die herrschende Meinung ist eigentlich, dass man bei Verwendung eines Taxis für Fahrten ins Büro nur die Entfernungspauschale geltend machen kann, aber nicht den vollen Taxifahrpreis. Anders sieht es das Thüringer Finanzgericht: Es sieht in einem Taxi ein „öffentliches Verkehrsmittel“. Und
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Eigentlich können Arbeitnehmer Unfallkosten mit dem Privatauto auf dem Weg in die Arbeit nicht extra absetzen. Die Finanzverwaltung lässt jedoch Gnade vor Recht ergehen: „Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung
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