Vermieten Sie Ihren Kindern (Eltern, Geschwister usw.) verbilligt Wohnraum, können Sie trotzdem die vollen Abschreibungen und Schuldzinsen gegenrechnen, solange Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Beispiel: Der Vater vermietet seiner Tochter eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Ortsüblich wären 13 Euro, also
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