Schlagwörter: Ferienwohnung
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, haben Sie in aller Regel Vermietungseinkünfte und die Wohnung bleibt Privatvermögen. Riesenvorteil: Nach zehn Jahren ist ein steuerfreier Verkauf möglich. Wer sich glücklich schätzt, eine Ferienwohnung auf Sylt oder an einem oberbayerischen See zu besitzen,
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Mieteinkünfte müssen in aller Regel in dem Land versteuert werden, in dem sich die Immobilie befindet. So steht es in fast allen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Amerikaner, der ein Mietshaus in Berlin besitzt, muss hier als „Beschränkt Steuerpflichtiger“ eine Steuererklärung abgeben und
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Ein selbst genutztes Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Viele Experten waren der Meinung, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt. Aber: Ein aktuelles Urteil stellt das infrage und will einen Verkaufsgewinn bei Ferienwohnungen
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