Eine Buchführung muss „ordnungsgemäß“ abgearbeitet werden. Was genau darunter zu verstehen ist, regeln die „GoBD“. Diese sind nun für 2020 in ein paar Punkten aktualisiert worden. Wesentliche Änderungen gab es nicht. Einzelerfassung bei Bareinnahmen: Diese ist bei elektronischen Kassen Pflicht.
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