Ihr Mitarbeiter ist an mehreren Tätigkeitsstätten tätig? Dann können Sie ihn einer Tätigkeitsstätte explizit zuordnen. Und das spielt eine große Rolle: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden auf Basis der ersten Tätigkeitsstätte berechnet. Andere Fahrten können mit einem Kilometergeld in
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