Schlagwörter: Firmenübertragung

Steuerkanzlei Gesierich

Falle bei der Unternehmensübertragung jetzt entschärft

„Verwaltungsvermögen“ (vor allem vermietete Immobilien, Forderungen und Bankguthaben) wird bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt, um Missbrauch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen zu verhindern. 90-Prozent-Verwaltungsvermögen-Test: Bevor aber geprüft wird, ob man überhaupt irgendetwas begünstigt, vergleicht das Finanzamt den Unternehmenswert mit den
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