Schlagwörter: Gehaltsabrechnung

Steuerkanzlei Gesierich

Fahrrad muss nicht auf der Gehaltsabrechnung erscheinen

Eigentlich müssen Sie auch lohnsteuerfreie Leistungen auf der Gehaltsabrechnung ausweisen – auch wenn sie keine Auswirkung haben (§ 4 LStDV). Manche Leistungen sind davon jedoch ausgenommen. (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 LStDV) Nicht aufgezeichnet werden mussten bisher
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Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen ab Januar 2019!

Durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes wurden Jobtickets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ab 2019 von der Steuer freigestellt. (§ 3 Nr. 15 EStG) Prüfen Sie daher Folgendes: Ist bei den Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer wirklich die 15-prozentige Pauschalsteuer (noch fällig bis Ende 2018)
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