Schlagwörter: Gemeinschaftskonto

Steuerkanzlei Gesierich

Gemeinschaftskonto als Schenkungssteuer-Falle für Ehepaare

Wer von einem Gemeinschaftskonto, welches aus „normalen“ Gehältern gespeist wird, den Lebensunterhalt bezahlt, hat keine steuerlichen Nachteile zu befürchten. Problematisch wird es aber bei größeren Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto, weil diese dann automatisch auch dem Ehepartner zugerechnet werden. Beispiel: Frau
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Seien Sie beim Gemeinschaftskonto vorsichtig

Vorsicht: Wird ein Unternehmen verkauft oder eine Immobilie und landet der Verkaufserlös auf einem Gemeinschaftsskonto der Eheleute, obwohl Unternehmen oder Immobilie nur einem davon gehörten, ist die Hälfte davon eine versteckte Ehegattenschenkung. Beispiel: Der Ehemann verkauft das Unternehmen für fünf
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