Wer von einem Gemeinschaftskonto, welches aus „normalen“ Gehältern gespeist wird, den Lebensunterhalt bezahlt, hat keine steuerlichen Nachteile zu befürchten. Problematisch wird es aber bei größeren Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto, weil diese dann automatisch auch dem Ehepartner zugerechnet werden. Beispiel: Frau
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