Viele Unternehmer vereinbaren bei der Eheschließung Gütertrennung, um im Scheidungsfalle nicht ruiniert zu werden. Hat die Ehe aber auf Dauer Bestand, ist die Gütertrennung erbschaftsteuerlich von Nachteil. Das kann man jedoch reparieren: Denn es ist möglich, die Zugewinngemeinschaft rückwirkend ab
Weiterlesen …