Schlagwörter: Haus
Steuerkanzlei Gesierich
Erbt ein Ehepartner das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ist das erbschaftsteuerfrei, aber nur, wenn er dann zehn Jahre dort wohnen bleibt. Eine Ausnahme (Auszug steuerunschädlich vor Ablauf von zehn Jahren) wird nur für zwingende Gründe gewährt (z. B. Pflegeheim, Tod). Wirtschaftliche Notlage,
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Wenn Sie von Ihrem Ehepartner oder Ihren Eltern ein Haus erben, haben Sie verschiedene Optionen. Wie sieht die steuerliche Seite aus? Sie bleiben dort wohnen bzw. ziehen selber ein: Das hat erbschaftsteuerliche Vorteile. Wenn der Ehepartner erbt, fällt das Haus
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Wer von seinem Ehemann - oder seiner Ehefrau - das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall
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