Schlagwörter: Haus
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie ein Grundstück kaufen, später bebauen und dann verkaufen, kommt es bei der Berechnung der Zehnjahresfrist nur auf den Grundstückskauf und –verkauf an. Der spätere Bau des Hauses ist irrelevant. Beispiel: Paul kauft 2009 ein Grundstück, bebaut es 2020
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Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie bleibt steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Wenn man selbst von Anfang bis Ende darin gewohnt hat, gilt diese Frist nicht. Und bei einer Scheidung kann genau das zur
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Wer von seinen Eltern oder vom Ehegatten das Eigenheim erbt und dann einzieht und zehn Jahre dort wohnen bleibt, muss dieses Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Man „darf“ ausziehen, aber nur aus „zwingenden Gründen“. Aber: „Gesundheitliche Gründe“ gelten nicht automatisch
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Wer das Haus der Eltern erbt, in dem diese gewohnt hatten und „unverzüglich“ einzieht, muss das Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Das gilt zumindest bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Ist das Haus größer, gilt die Steuerbefreiung anteilig.
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