Schlagwörter: Import
Steuerkanzlei Gesierich
Über folgenden Fall hatten wir bereits berichtet: Ein Liebhaber amerikanischer Autos hatte sich den (in Deutschland offiziell nicht verkauften) Ford Mustang Shelby GT 500 zugelegt. Da kein inländischer Listenpreis existiert, wollte der US-Car-Fan den amerikanischen Listenpreis ansetzen (umgerechnet 53.977 Euro).
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Ein Unternehmer hatte sich im Jahr 2013 einen Ford Mustang Shelby GT 500 für 78.900 Euro gekauft. Da Ford USA dieses Modell in Deutschland nicht offiziell verkauft, gibt es auch keinen offiziellen „inländischen Bruttolistenneupreis“. Der Unternehmer versuchte daher, sein Finanzamt
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