Schlagwörter: jahressteuergesetz 2020
Steuerkanzlei Gesierich
Jahressteuergesetz 2020: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Die für Sie wichtigsten Neuerungen: Investitionsabzugsbetrag: Dieser soll von 40 auf 50 Prozent der geplanten Investition erhöht werden. Beispiel: Sie planen bis 2023 Investitionen in bewegliche Anlagegüter von insgesamt 400.000 Euro.
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Am 29. November hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Offiziell heißt es „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das sind die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2020: Benzingutscheine: Mitarbeiter können nach wie
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