Schlagwörter: Jahressteuergesetz

Steuerkanzlei Gesierich

Jahressteuergesetz 2019: Wichtige Änderungen ab Januar 2020

Am 29. November hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Offiziell heißt es „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das sind die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2020: Benzingutscheine: Mitarbeiter können nach wie
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Jahressteuergesetz 2019 im Entwurf vorgelegt

„Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ ist der sperrige Name, unter dem die Bundesregierung am 31. Juli 2019 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 vorgelegt hat, der allerdings auch alles Mögliche andere enthält, was nichts mit Elektromobilität zu tun hat.
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