Schlagwörter: Kassenbuch

Steuerkanzlei Gesierich

Kleine Kassenmängel: Gewinn darf nicht gleich geschätzt werden

Mängel in der Kassenbuchführung sind eine heikle Sache. Wenn die sich häufen, wird das Finanzamt Ihre Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen. Aber: Kleine Mängel reichen dafür nicht aus, wie das Finanz­gericht Münster erst vor kurzem festgestellt hat. (FG Münster, 09.03.21,
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Eine Zettelwirtschaft ist kein Kassenbuch

Neulich fragte mich mein Friseur, ob seine Art der Kassenbuchführung (ohne Registrierkasse) ordnungsgemäß sei. Bei jedem Kunden schreibt er die erbrachte Leistung und die Höhe der Einnahme auf einen Zettel. Diese Zettel spießt er einen nach dem anderen auf einen
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Dieses Merkblatt sollte jeder mit einer Kasse streng befolgen

In den letzten zwei Jahren gab es zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Urteile zum Thema Kassenbuchführung. Und so gibt es bei Betriebsprüfungen immer häufiger Streit um die Kasse. Prüfer suchen nur einen Vorwand, um Fehler zu finden, damit sie die gesamte
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Privat verauslagte Kosten richtig ins Kassenbuch eintragen

Angenommen, Sie laden am Freitag einen Kunden zum Essen ein und verauslagen die Gasthausrechnung in Höhe von 60 Euro aus Ihrem privaten Geldbeutel. Am Dienstag der folgenden Woche nehmen Sie sich das Geld aus der Firmenkasse und legen den Beleg
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