Es gibt ein neues Schreiben zur Kraftfahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer und Geschäftsführer, das unter anderem dies regelt (BMF, 04.04.18): Kostendeckelung: Der zu versteuernde Wert laut Ein-Prozent-Regel darf höchstens so hoch sein wie die Gesamtkosten des Autos. Beispiel: Geschäftsführer X fährt einen
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