Schlagwörter: Krankschreibung
Steuerkanzlei Gesierich
Immer wieder bekommt man als Arbeitgeber AU-Bescheinigungen von Mitarbeitern, denen man anmerkt, dass etwas faul daran ist. Man weiß 100-prozentig, dass derjenige gar nicht krank ist, aber was will man machen? Hier hatte es die Mitarbeiterin zu weit getrieben: Sie
Weiterlesen …
Wenn sich ein Arbeitnehmer krankschreiben lässt, bekommt er drei Exemplare der Krankschreibung: eines für ihn selbst, ein weiteres für den Arbeitgeber und eines für die Krankenkasse. Ein viertes Exemplar behält der Arzt. Auf dem Exemplar für die Krankenkasse steht ein
Weiterlesen …
Für kranke Mitarbeiter können Sie sich je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif 60 bis 80 Prozent des Gehalts erstatten lassen (§ 1 AAG). Das funktioniert, wenn Sie maximal 30 Arbeitnehmer haben. (Wie die Mitarbeiter-Anzahl berechnet wird, finden Sie in §
Weiterlesen …