Schlagwörter: Kredit
Steuerkanzlei Gesierich
Viele Wohnungskäufer denken sich: „Bei meiner vermieteten Immobilie habe ich keinen Überschuss, weil die Miete komplett draufgeht für Zins und Tilgung. Dann können ja wohl keine steuerpflichtigen Einkünfte dabei herauskommen!“. Weit gefehlt: Die Tilgung können Sie nicht absetzen. Und bei den
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In den Nuller-Jahren galt es einmal als sehr clever, Immobiliendarlehen in Schweizer Franken aufzunehmen, weil dort die Zinsen deutlich niedriger waren. Dass der Kurs des Schweizer Franken ansteigen könnte - dieses Risiko wurde von Banken und Finanzberatern stets verharmlost. Genauso
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Wer mit einer hohen Steuerforderung konfrontiert wird und einen Kredit aufnehmen muss, um diese zu begleichen, kann die Zinsen absetzen. Allerdings nur dann, wenn die Steuerforderung unberechtigt hoch war und später mit Erstattungszinsen wieder zurückerstattet wird. (BFH, 28.02.18, VIII R
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