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Steuerkanzlei Gesierich

Einem Mitarbeiter Studium oder Meisterschule bezahlen

Mitarbeiter mit hoher Qualifikation sind heute ein Engpassfaktor. Und so gehen viele Betriebe dazu über, Fortbildungskosten oder Gebühren zu einer Meisterschule zu übernehmen. Solche Ausgaben sind stets Betriebsausgaben, die Frage ist aber: Fällt Lohnsteuer an? Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung
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