Wenn Sie eine offene Ladenkasse haben (also keine Registrierkasse), sind Sie verpflichtet, den Kassenbestand täglich nachzuzählen. Ein Zählprotokoll ist zwar (derzeit) noch nicht verpflichtend – aber empfehlenswert. Zählprotokoll bedeutet: Man trägt in ein Formular ein, wie viele Hunderter, Fünfziger, Zwanziger
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