Schlagwörter: Nachzahlung
Steuerkanzlei Gesierich
Sie müssen Steuern nachzahlen und halten das für unberechtigt? Dann ist klar, dass Sie Einspruch einlegen. Manche glauben, dann müsste man erst einmal nicht zahlen. Das stimmt aber nicht. Sie müssen dazu extra noch einmal einen „Antrag auf Aussetzung der
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Falls Sie hohe Steuernachzahlungen für das Steuerjahr 2018 - oder gar noch früher – erwarten, wird das Finanzamt sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr festsetzen. Durch freiwillige Zahlungen können Sie erreichen, dass Sie einen Erlass beantragen können, dem das Finanzamt stattgeben
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Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen für alte Steuerjahre, die schon länger als 15 Monate vorüber sind (also Steuerjahr 2017 und frühere Jahre,) müssen Sie pro Jahr sechs Prozent Nachzahlungszinsen zahlen. Diese Höhe des Zinssatzes ist in der heutigen Zeit verfassungswidrig.
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Wer mit einer hohen Steuerforderung konfrontiert wird und einen Kredit aufnehmen muss, um diese zu begleichen, kann die Zinsen absetzen. Allerdings nur dann, wenn die Steuerforderung unberechtigt hoch war und später mit Erstattungszinsen wieder zurückerstattet wird. (BFH, 28.02.18, VIII R
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