Schlagwörter: pauschal
Steuerkanzlei Gesierich
Teure Betriebsausflüge mit Kosten von über 110 Euro pro Arbeitnehmer müssen, soweit die 110-Euro-Grenze überschritten ist, pauschal versteuert werden. Manche versteuern lieber gar nichts und lassen es auf eine Lohnsteuerprüfung ankommen. Wenn der Prüfer das findet - was er regelmäßig
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Minijobber können über 450 Euro hinaus steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen bekommen, denn diese zählen bei der 450-Euro-Grenze nicht mit. Allerdings sind viele Goodies an Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, zählen die extra Leistungen eben doch mit und machen
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