Schlagwörter: Rechnungsnummern

Steuerkanzlei Gesierich

Was Sie bei Ihren Rechnungsnummern beachten müssen

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass Rechnungsnummern „fortlaufend“ zu vergeben sind (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Es besteht aber weder nach dem Gesetz noch nach der Rechtsprechung eine Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System.
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Fortlaufende Rechnungsnummern – das fordert das Finanzamt

Video Das Umsatzsteuergesetz fordert, dass Rechnungsnummern fortlaufend vergeben werden. Doch was heißt das eigentlich genau? Was kann ein Betriebsprüfer verlangen und was nicht? Worauf Sie achten sollen und was stets verdächtig ist erfahren Sie in diesem Video. [embed width="560" height="315"] https://www.youtube.com/watch?v=G2GzknbGRN0
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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