Es gibt eine 15-Prozent-Regelung im Steuergesetz, wonach man umfangreiche Renovierungen und Sanierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf einer Immobilie nicht sofort absetzen kann, sondern nur zusammen mit dem Kaufpreis abschreiben. Das Stichwort heißt „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. (§ 6
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