Schlagwörter: Rentenversicherung

Steuerkanzlei Gesierich

Minijobber muss Rentenversicherungs-Befreiung unterschreiben

Auch Minijobber müssen grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Davon kann sich der Minijobber aber befreien lassen. Vorsicht: Es kommt immer wieder vor, dass Anträge zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben sind. Ohne Unterschrift ist der Antrag jedoch unwirksam. Es reicht aus, wenn der
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Minijobber: keine Schlampereien bei der Rentenversicherung

Minijobbern müssen seit 2013 Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung abgezogen werden. Der Arbeitnehmer kann aber widersprechen, wenn er das nicht will. Manche Arbeitgeber melden einfach so an die Knappschaft „Minijobber wünscht keine Rentenversicherungsabzüge“, ohne diesen aber jemals gefragt zu haben. Wer so
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