Auch Minijobber müssen grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Davon kann sich der Minijobber aber befreien lassen. Vorsicht: Es kommt immer wieder vor, dass Anträge zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben sind. Ohne Unterschrift ist der Antrag jedoch unwirksam. Es reicht aus, wenn der
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