Schlagwörter: Rückerstattung
Steuerkanzlei Gesierich
Falls Sie auf Krankheitskosten sitzen bleiben, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt, können Sie das als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Das Finanzamt rechnet allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Wie hoch diese ist, hängt von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen
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Die Kosten einer Krankenversicherung kann man unbeschränkt steuerlich absetzen. Bekommt man Beiträge zurückerstattet, muss man das allerdings von den absetzbaren Beträgen abziehen. Im Ergebnis muss man die Beitragsrückerstattungen also versteuern. Nun erfolgen aber die Beitragsrückerstattungen als Gegenleistung dafür, dass die
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