Schlagwörter: Sanierung
Steuerkanzlei Gesierich
Eine neuer Passus im Einkommensteuergesetz begünstigt Wärmedämmung und ähnliches an einem selbstgenutzten Haus (auch Ferienhaus) in Deutschland, in der EU und in EWR-Staaten (§ 35 c EStG). Das Bundesfinanzministerium hat nun Details dazu klargestellt. (BMF, 14.01.21) Nur selbst bewohnte Häuser
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Eigentlich - so möchte man meinen - ist man nach zehn Jahren Besitzdauer bei einer privaten Immobilie außerhalb jeder steuerlichen Gefahr. Es droht aber sehr wohl eine Gefahr: Und zwar dann, wenn man eine Immobilie in Eigentumswohnungen umwandelt und grundlegend
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Bei Neubauten ist die Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung nur möglich, wenn der Mieter umsatzsteuerpflichtig ist. Ein Arzt ist aber umsatzsteuerfrei. Bei Altbauten jedoch ist die Option auch bei Vermietung an umsatzsteuerfreie Mieter möglich. Beispiel: X kauft ein Fachwerkhaus Baujahr
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