Schlagwörter: Scheinselbständigkeit

Steuerkanzlei Gesierich

Neues rund um die Scheinselbstständigkeit ab 1. April 2022

Wenn Sie einen freien Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigen, ist es manchmal nicht ganz eindeutig zu beurteilen, ob derjenige wirklich selbstständig ist oder in Wahrheit sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Bisher gab es hier schon ein Statusfeststellungsverfahren. Dabei gibt es jetzt ab 1. April
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Scheinselbständigkeit: gefährliche Stammtischweisheit

Stamm­tischweisheiten zum Thema Scheinselbständigkeit kursieren einige - und sie sind teils echt gefährlich: Kaum auszurotten ist die Irrmeinung, dass jemand, der mehrere Arbeitgeber bzw. Auftraggeber hat, kein Scheinselbständiger ist. Mehrere Auftraggeber sind zwar ein ganz gutes Indiz für Selbständigkeit, reichen
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