Man möchte meinen, es hätte sich mittlerweile herumgesprochen, wie man Schlussrechnungen korrekt stellt, wenn man zuvor Anzahlungen kassiert hat. Es muss nämlich darauf geachtet werden, dass die auf den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer offen wieder abzogen wird. Beispiel: Die Anzahlungsrechnung lautete
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