Normalerweise muss man den Gewinn versteuern, wenn man eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder weiterverkauft. Ausgenommen sind selbstgenutzte Häuser und Wohnungen. Nicht ganz klar war bisher, ob das auch für selbstgenutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen gilt. Ein höchstrichterliches Urteil gibt
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