Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialabgabenfrei beschäftigen. Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich
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Sie müssen nicht nur Lohnsteuer nachzahlen, sondern auch Sozialabgaben, falls ein Lohnsteuerprüfer feststellt, dass Sie zu wenig Lohnsteuer einbehalten haben. Beispiel: Ein Dienstwagen wurde auch privat genutzt, aber es wurde keine Privatnutzung versteuert. Dafür muss Lohnsteuer nachgezahlt werden plus(!) Sozialabgaben.
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