Ab Januar 2022 müssen Sie bei Minijobbern mit 450-Euro-Minijob die Steuer-ID-Nummer melden. Konkret geht es um den neu eingeführten „Datenbaustein Steuerdaten“ den Sie ab 2022 bei allen Entgeltmeldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale mit melden müssen. Der neue „Datenbaustein
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