Schlagwörter: Steuertipp

Steuerkanzlei Gesierich

Welche Vorteile befristete Arbeitsverhältnisse bieten

Arbeitsverhältnisse, die befristet sind, haben für den Arbeitgeber eine Menge von Vorteilen. Vorteil beim Kündigungsschutz: Auch, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter haben und bei Ihnen das Kündigungsschutzgesetz gilt, läuft das befristete Arbeitsverhältnis mit Fristende aus, ohne dass Sie kündigen
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Freibetrag für Betriebsfeiern gilt nicht für die Umsatzsteuer

Seit 2015 wurde die 110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) ersetzt durch einen Frei­betrag in gleicher Höhe. Sind die Kosten also höher, muss man nur den Teil versteuern, der über 110 Euro liegt.  Bei der Umsatzsteuer gilt immer
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Achtung bei der Abtretung von alten Lebensversicherungen

Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. Aber Vorsicht: Die Steuerfreiheit fällt dann weg, wenn die Versicherung zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt wird. Das ist umso bedauerlicher, als diese Alt-Versicherungen oft noch hoch verzinst sind. Stolperfalle: Von
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Unfallkosten zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzbar

Eigentlich können Arbeitnehmer Unfallkosten mit dem Privatauto auf dem Weg in die Arbeit nicht extra absetzen. Die Finanzverwaltung lässt jedoch Gnade vor Recht ergehen: „Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung
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