Schlagwörter: Steuertipp
Steuerkanzlei Gesierich
Arbeitsverhältnisse, die befristet sind, haben für den Arbeitgeber eine Menge von Vorteilen. Vorteil beim Kündigungsschutz: Auch, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter haben und bei Ihnen das Kündigungsschutzgesetz gilt, läuft das befristete Arbeitsverhältnis mit Fristende aus, ohne dass Sie kündigen
Weiterlesen …
Seit 2015 wurde die 110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) ersetzt durch einen Freibetrag in gleicher Höhe. Sind die Kosten also höher, muss man nur den Teil versteuern, der über 110 Euro liegt. Bei der Umsatzsteuer gilt immer
Weiterlesen …
Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. Aber Vorsicht: Die Steuerfreiheit fällt dann weg, wenn die Versicherung zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt wird. Das ist umso bedauerlicher, als diese Alt-Versicherungen oft noch hoch verzinst sind. Stolperfalle: Von
Weiterlesen …
Eigentlich können Arbeitnehmer Unfallkosten mit dem Privatauto auf dem Weg in die Arbeit nicht extra absetzen. Die Finanzverwaltung lässt jedoch Gnade vor Recht ergehen: „Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung
Weiterlesen …