Schlagwörter: Steuertipp

Steuerkanzlei Gesierich

Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen ab Januar 2019!

Durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes wurden Jobtickets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ab 2019 von der Steuer freigestellt. (§ 3 Nr. 15 EStG) Prüfen Sie daher Folgendes: Ist bei den Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer wirklich die 15-prozentige Pauschalsteuer (noch fällig bis Ende 2018)
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So sparen Sie 2.700 Euro im Jahr je Mitarbeiter

Wenn ein Mitarbeiter eine spürbare Nettolohnerhöhung haben will, wird das sehr teuer. Wenn jemand schon 2.500 Euro netto verdient, und Sie wollen das um 450 Euro netto aufstocken, kostet Sie das im Monat etwa 1.100 Euro. Beschäftigen Sie denjenigen mit
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Finanzamts-Zins von 5,5 Prozent rechtswidrig?

Gewähren Sie ein zinsloses Darlehen, vergleicht das Finanzamt die Zinsen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Die Differenz gilt dann als geschenkt. Den gleichen Zinssatz verwendet das Finanzamt auch zur Abgrenzung von zinslosen Verbindlichkeiten. Beispiel: Die Ehefrau gewährt dem Ehemann ein
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So kann einem Google Earth zum Verhängnis werden

Google Earth kann unversehens zur Falle werden. Konkreter Fall: Ein Unternehmer ließ sich in sein Firmengebäude 20 neue Dachflächenfenster für 100.000 Euro einbauen. Es war ihm klar, dass er das nicht sofort absetzen kann, sondern abschreiben muss. Und zwar, wenn
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