Schlagwörter: Strafzettel
Steuerkanzlei Gesierich
Paketzusteller parken beim Ausliefern oft in zweiter Reihe und bekommen dafür Strafzettel. Ein Paketzustelldienst hatte die Park-Strafzettel seiner Paketzusteller übernommen. Das Finanzamt sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aber entschieden, dass das nicht der Fall ist, weil das
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Arbeitgeber möchten häufig Bußgelder und Strafzettel für ihre Mitarbeiter mit Firmenwagen übernehmen. Unter welchen Umständen geht das? Bei schwerwiegenderen Bußgeldern ist die Sache klar: Sie können diese Bußgelder übernehmen und sie auch steuerlich absetzen. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist das
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Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Chefs unterwegs sind, bekommen mitunter einen Strafzettel oder ein Bußgeld aufgebrummt. Dann stellt sich die Frage, ob der Chef so etwas steuerfrei übernehmen kann oder nicht. 2004 urteilte das oberste Steuergericht bereits einmal, dass die
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