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Steuerkanzlei Gesierich

Verzetteln Sie sich nicht mit den ganzen Corona-Stundungen

Viele Unternehmen lassen sich die Steuervorauszahlungen herabsetzen oder ganz auf null setzen. Außerdem lässt man sich oft Steuernachzahlungen für 2018 und 2019 stunden. Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer: Diese wird, je nach Bundesland unterschiedlich, auch dann zurückerstattet, wenn man durch Corona
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