Der eine oder andere Betriebsprüfer behauptet zwar immer wieder, man müsse Tankstopps ins Fahrtenbuch eintragen, aber das stimmt trotzdem nicht. Im Fahrtenbuch müssen Sie eingetragen: Das Datum und den Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,das Reiseziel, bei
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