Werfen wir zur Klärung dieser Frage einen Blick in das Gesetz. §3 Nr. 15 EStG sagt hierzu (verkürzt): Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers (..) (1. Alternative): zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (…) für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen
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