Schlagwörter: Trinkgeld

Steuerkanzlei Gesierich

Wie Sie mit Trinkgeldern richtig umgehen

Trinkgelder für Mitarbeiter sind zwar steuerfrei: Wenn sie aber in der Kasse landen, müssen sie trotzdem verbucht werden. Wenn der Kunde Ihrem Mitarbeiter das Trinkgeld direkt zusteckt, müssen und können Sie es natürlich nicht verbuchen. Aber sogar Trinkgelder in Sparschweinen müssen
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Trinkgelder absetzen nicht vergessen

Im Restaurant kann sich leicht einmal ein Trinkgeld von fünf oder zehn Euro ergeben. Denken Sie daran: Das Trinkgeld ist genauso abzugsfähig wie die Bewirtungsrechnung selbst. Die meisten Bedienungen und Gasthäuser sind mittlerweile bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu
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