Schlagwörter: Unfallversicherung

Steuerkanzlei Gesierich

Sind Ihre Mitarbeiter im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Hier gilt grundsätzlich: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist nicht der Ort der Tätigkeit entscheidend, sondern, ob die Tätigkeit in engem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht.
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Eine Unfallversicherung ist in aller Regel überflüssig

Viele glauben „Ich brauche eine Unfallversicherung, damit ich versichert bin, wenn ich einen Unfall habe“. Das ist jedoch Unfug: Denn wenn man sich bei einem Unfall verletzt, zahlt die Krankenkasse die Behandlung - bzw. bei einem beruflichen Unfall die Berufsgenossenschaft.
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