Wenn Sie dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung gegeben haben, dann erhielten Sie bisher quartalsweise per Post eine Erinnerung an Ihre Steuervorauszahlungen. Das fällt ab Juni 2020 weg. Wenn Sie dem Finanzamt also keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie künftig die Höhe
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