Archiv: 29. Mai 2014
Steuerkanzlei Gesierich
Minijobs sind generell rentenversicherungspflichtig. Insbesondere dann, wenn der Job seit 1. Januar 2013 aufgenommen oder nach diesem Datum auf 401 bis 450 Euro aufgestockt wurde. Der Minijobber kann zwar widersprechen, aber der Arbeitgeber muss das innerhalb von einer Ausschlussfrist von
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Elektroleitungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, so dass sie ohne Zerstörung nicht getrennt werden können, werden bei einem Ersatz als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand eingestuft. Werden Kabel hingegen in Kabelschächten verlegt, so dass man sie herausnehmen könnte und durch
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2015 ist es soweit: Die große Koalition will, dass ab dann keiner mehr unter 8,50 Euro verdient – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Gilt das schon? Nein. Im Moment befindet sich das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf
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In den letzten Jahren war das so genannte „Goldfinger-Modell“ beliebt, das in etwa so lief: Ein deutscher Anleger beteiligt sich an einer englischen Gesellschaft, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und Goldbestände ankauft. Dieser Warenankauf kann bei Einnahmen-Überschussrechnung sofort als
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