Kosten für das selbst bewohnte Privathaus kann man eigentlich nicht absetzen – außer, es handelt sich um „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sowie Handwerkerleistungen (§ 35 a EStG). Den Abzug von Schneeräumleistungen lehnten Finanzämter daher meist ab mit dieser Begründung: „Schnee geräumt wird
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