Wer mit gebrauchten Gegenständen, Kunst oder Gebrauchtwagen handelt, muss beim Verkauf nicht den kompletten Umsatz der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur seine Verdienstspanne (§ 25a UStG). Das heißt Differenzbesteuerung. Voraussetzung für Nutzung der Differenzbesteuerung: In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
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